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Brandschutz – Schulungen

Brandschutzunterweisungen

In den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 werden die Arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes konkretisiert. Der Arbeitgeber hat demnach alle Beschäftigten vor Aufnahme Ihrer Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches sowie in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich im organisatorischen, betrieblichen Brandschutz zu unterweisen.

Wir unterstützen sie wo Hilfe benötigt wird, übernehmen die Unterweisung für sie oder qualifizieren Ihre Vorgesetzten entsprechend.

Das können Ihre Vorgesetzten auch selbst!

Im Gegensatz zu weiterreichenden Schulungen wie Brandschutzhelferschulungen mit Vorgaben an die Qualifikation können Ihre Vorgesetzten Brandschutzunterweisungen auch selbst durchführen.
Gerne schulen wir Ihre Vorgesetzten wie derartige Unterweisungen aufgebaut werden, welche Themeninhalte zu vermitteln sind, machen uns vorab mit Ihrer Örtlichkeit vertraut und führen gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten erste Unterweisungen durch.
Fehlen wesentliche notwendige betrieblich-organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise eine Brandschutzordnung können diese als wesentliche Elemente und Grundlage durch uns zugearbeitet werden.
Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf hierzu, dann rufen sie uns gerne an.

Brandschutzhelferschulungen

Die Thematik ist im Grunde genommen sehr ähnlich zum betrieblichen Ersthelfer, mit dem Unterschied, daß der Brandschutzhelfer befähigt wird Sofortmaßnahmen bei der Brandbekämpfung und Räumung durchzuführen, sowie auch einen Blick auf bestimmte Themen des vorbeugenden Brandschutzes bekommt. Die gesetzlichen Grundlagen sind teils dieselben.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern sind:

  • Arbeitsschutzgesetz §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, §6 Dokumentation, §10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §22 Notfallmaßnahmen
    DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“,
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

Bei einer normalen Brandgefährdung (z.B. Büronutzung) wird in den Regelwerken ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend angesehen.

„Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher sowie Personen mit ein geschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.“

Die Randbedingungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu fassen, welche wir Ihnen sehr gerne auf fachlich fundierter, stark strukturierter Basis zuarbeiten können.

Die Ausbildungsinhalte sind beispielsweise rechtliche Grundlagen und Aufgaben, Grundzüge des Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Themenkomplex Räumung, Praxis.

Die Ausbildung hat bei uns einen Zeitrahmen auch abhängig von der Gruppengröße von etwa 4-4,5 Stunden. Dies ist für uns das Minimum um Ihren Mitarbeitern das nötige Wissen und auch die entsprechende Sicherheit an die Hand zu geben.

  • Allgemeine Beratung zum Thema der Brandschutzhelferausbildung
  • Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Randbedingungen zur Definition von Ausbildungsquoten (wenn gewünscht)
  • Durchführung der Schulungen bei Ihnen (Inhouse)
  • Durchführung der Schulung zu Sammelterminen in zentralen Schulungsräumlichkeiten

Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung

– Anzahl Brandschutzhelfer und notwendige Schulungsmaßnahmen

Schaffen sie Rechtssicherheit bei der Festlegung der Anzahl notwendiger Brandschutzhelfer und erforderlichen speziellen Schulungsmaßnahmen.

Durch den Laien und häufig auch durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist es schwer die Thematik korrekt zu beurteilen. Sicherheit gibt die strukturierte, fachlich fundierte Betrachtung und Gefährdungsbeurteilung durch einen Brandschutzsachverständigen.

Sie sind sich nicht sicher welchen Anteil an Brandschutzhelfern sie ausbilden müssen und ob spezielle Schulungsmaßnahmen erforderlich sind?

Dann ist hierfür eine Betrachtung mittels einer Gefährdungsbeurteilung der richtige Weg.
Zunächst muss einmal verstanden werden um was für einen Betrieb es sich handelt, wie er funktioniert, ob und was er produziert, mit welchen Materialien hantiert wird, wie der Organisationsgrad ist, die Bausubstanz, die Personalstruktur etc.

Grundlagen für die Beurteilung der Gefährdung und daraus resultierend der notwendigen Anzahl auszubildender Brandschutzhelfer können beispielsweise Begehungen des Betriebes bzw. eines Standortes oder Teilbereiches sein, weiterhin die Informationsbeschaffung über Interviews leitender Angestellter oder die Sichtung von Brandschutznachweisen, Plänen sowie weiterer Dokumente.

Für die Gesamtbetrachtung ist beispielsweise relevant ob eine erhöhte Brandgefährdung im Unternehmen nach entsprechender Legaldefinition gegeben ist, wie sich die Brandausbreitungsgeschwindigkeit im Objekt gestalten würde, wieviele Personen anwesend sind, ob diese mit der Örtlichkeit vertraut sind, oder gegebenenfalls auch Parteienverkehr vorhanden ist. Haben die Personen Beeinträchtigungen, ist ein Schichtbetrieb zu berücksichtigen, sind Krankheiten und Fluktuation einkalkuliert, all dies sollte einmal strukturiert gefasst werden um entsprechende Ausbildungsquoten und spezielle notwendige Schulungsinhalte festzulegen.

Zunächst wird definiert, welche Betriebs/Unternehmensteile relevant sind und betrachtet werden sollen. Im gleichen Schritt wird zugeordnet welche Tätigkeiten in diesen Bereichen durchgeführt werden.

Weiterhin erfolgt nun die Ermittlung der Gefährdungen in den Bereichen und Tätigkeiten verbunden mit einer qualitativen Gefährdungsbeschreibung.

Aufbauend darauf erfolgt nun im nächsten Schritt die Gefährdungsbeurteilung und qualitative Beschreibung.
Auf Basis dieser Arbeitsschritte werden in einer Zusammenfassung den Unternehmens/Tätigkeitsbereichen empfohlene Ausbildungsquoten und spezielle notwendige Schulungsmaßnahmen zugeteilt.

In einer Gesamtzusammenfassung werden alle Punkte nochmals zur rechtssicheren Dokumentation zusammengeführt.

  • Strukturierte und transparente Vorgehensweise und Arbeitsschritte
  • Fachlich fundierte Gesamtbeurteilung
  • Überzeugende und Rechtssichere Dokumentenqualität
  • Gefährdungsbeurteilung und Schulung aus einer Hand

Individualschulungen

Sie haben die Möglichkeit Schulungen speziell auf Ihre Bedürfnisse hin entwickeln und durchführen zu lassen.
Ihre Angestellten und deren Kompetenzen sind der Schlüssel zum Unternehmenserfolg!

Sie haben den besser ausgebildeten Vertriebsmitarbeiter, welcher durch umfangreiches Wissen auch in den Randbereichen Ihres Produkts/ Ihrer Dienstleistung das Gesamtzusammenspiel des baulichen, organisatorischen, anlagentechnischen und abwehrenden Brandschutzes versteht? Ihr Mitarbeiter kann Sachverhalte auch über die Tellerränder beurteilen und somit dem Kunden das Wichtigste, nämlich das Gefühl der Sicherheit geben und sich somit deutlich vom Mitbewerber abgrenzen?

Sie haben Bauleiter, Projektleiter oder Vorarbeiter mit einem hohen Ausbildungsstand und Tellerrandblick und sichern sich so eine reibungslose Projektabwicklung?

Sie haben gut ausgebildete und sensibilisierte Monteure und gewährleisten so eine hohe Qualität in der Bauausführung und vermeiden Fehler und Reklamationen?

Brandschutz ist ein Bereich welcher sich in unzählige Facetten aufgliedern lässt und jeder Bereich für sich Spezialwissen verlangt.
Gesetze, Verordnungen, Ordnungen, Eingeführte technische Baubestimmungen, Regeln der Technik, DIN Normen, Arbeitsschutzrechtliche Regelwerke, Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung usw. all dies gilt es in seinem Fachgebiet zu beherrschen und in notwendigen Tellerrandbereichen zumindest zu verstehen und beurteilen zu können.

  • Gemeinsame Abstimmung und Beratung welche Themen sie und Ihre Mitarbeiter voranbringen.
  • Individuelle Erstellung Ihrer Schulungsunterlagen
  • Durchführung der Schulung im von Ihnen gewünschten Rahmen nach Absprache
  • Wir helfen Ihnen Ihr Vertriebsmeeting, ihre Klausur, ihre Weiterbildung fachlich zu strukturieren
  • Brandschutz Individualschulung
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