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Brandschutz – Ingenieursleistungen

Brandschutznachweise & Brandschutzkonzepte

Wir erstellen Brandschutznachweise- und Konzepte mit Leidenschaft.
Auf der Klaviatur der sicher teils komplexen und umfangreichen Vorgaben zu spielen und Lösungen auszuarbeiten, mit denen sowohl der Kunde glücklich ist als auch die Einhaltung der definierten bauordnungsrechtlichen Schutzzielvorgaben sichergestellt werden kann, ist unsere Passion.

Beide Begriffe werden haufig, oft inflationär verwendet. Erklärungsansätze hierzu hört man in unterschiedlichster Art – gemeint ist am Ende oft dasselbe.

Sie wollen einen Neubau errichten, eine Erweiterung, einen Umbau oder eine Nutzungsänderung vornehmen?
In diesem Falle sind der Bauaufsichtsbehörde je nach Maßnahme Unterlagen vorzulegen, welche für die Beurteilung des Bauvorhabens sowie die Bearbeitung des Bauantrags erforderlich sind, sogenannte Bauvorlagen. Zu den Bauvorlagen gehören Bautechnische Nachweise wie z.B. der Brandschutznachweis. Es bestünde die Möglichkeit den Brandschutz in Lageplänen, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen nachzuweisen. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der zu betrachtenden Punkte ist dies insbesondere ab bestimmten Gebäudeklassen oder Sonderbauten nur in Form eines stark strukturierten Dokumentes durch erfahrene Fachplaner in der Form des Brandschutzkonzeptes möglich. Dieses objektbezogene Brandschutzkonzept ist dann der Brandschutznachweis nach §11 der Bauvorlagenverordnung im Falle Bayerns.

(Erklärung Anhand Quellen im Bundesland Bayern)

  • Allgemeine Beratung zum Thema der Brandschutznachweis/konzepterstellung
  • Sehr übersichtliche und strukturierte Dokumentenqualität
  • Integrität
  • Zuverlässigkeit
  • Lösungs- und Schutzzielorientierte Arbeitsweise
  • Leistungsphasen und Leistungen nach AHO 17 möglich

Brandschutztechnische Beratung

Wir beraten sie zu Themenkomplexen im 4 Säulen Brandschutz, bestehend aus dem vorbeugenden Brandschutz ( baulicher, organisatorischer, anlagentechnischer Brandschutz) sowie dem abwehrenden Brandschutz.

Langjährige Erfahrung, Expertise, permanente Aus- und Weiterbildungen, Fachstudiengänge sowie ein sich Überschneiden von Fachexpertisen der Sachverständigen in allen 4 aufgezeigten Facetten, verbunden mit einem hohen qualitativen Eigenanspruch bilden die Grundlage unserer Arbeit.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Im Unterschied zu einem bauaufsichtlich geforderten Brandschutznachweis/konzept welches holistisch ausgelegt ist, beschäftigt sich die Brandschutztechnische Stellungnahme mit der Beurteilung abgegrenzter Sachverhalte, einzelner Fragestellungen oder Problemen.

Die Stellungnahme ist eine wichtige Entscheidungs- und Beurteilungshilfe für die Planung, Ausführung oder der Absprache mit Behörden. Sie kann Bedenken ausräumen oder eingrenzen oder auch die Mängel realistisch aufzeigen. Weiterhin kann sie auch eine gute Grundlage für Ihre Kostenschätzung der betreffenden Maßnahme sein.

Eine Hausverwaltung muss eine Bestandstiefgarage grundlegend ertüchtigen, hierbei ist neben anderen Maßnahmen eine energetische Kellerdeckensanierung/dämmung erforderlich.

Im Zuge einer Brandschutztechnischen Stellungnahme kann hier geklärt werden welche Baustoffe verwendet werden dürfen, ob die Brandschutztechnische Abtrennung zum Wohnhaus incl. Öffnungen wie Türen oder Brandabschottungen den Anforderungen entspricht oder auch die Fluchtwegethematik gesichert ist.

Bei einem Umbau haben sie Bedenken zu bestimmten Bestandsbauteilen, beispielsweise der Ausführung- oder Beschaffenheit einer Brandschutzwand.
Dieser eng umrissene Sachverhalt kann im Rahmen einer Brandschutztechnischen Stellungnahme näher untersucht und beschrieben werden. Entspricht die baufachliche Ausführung, die Bauweise, das Material den geltenden Anforderungen und welche Maßnahmen ergeben sich aus der Analyse des Soll-Ist-Vergleiches. Die Vorgehensweise schafft zum einen rechtliche Sicherheit und zum anderen lassen sich so die finanziellen Aufwände vorab einschätzen.

In einem Mehrfamilienhaus sind Wandhydranten als Entnahmestelle für die Feuerwehr vorgesehen, welche derzeit aber noch auf dem Trinkwassernetz installiert sind. Aufgrund des hohen Aufwandes im Bereich der Trinkwasserhygiene möchten sie einen Umbau auf trockene Entnahmestellen vornehmen.
Auch hier kann die Ausfertigung einer Stellungnahme unter Berücksichtigung von Bestandsgenehmigungen und Einbeziehung von Baugenehmigungsbehörde sowie Brandschutzdienststelle Klarheit über die Umsetzbarkeit sowie die weitere Vorgehensweise schaffen und daraus resultierend Aufwände und Umfänge besser beurteilen.

  • Gemeinsame Eruierung Ihres Sachverhaltes
  • Kompetente Beratung
  • Strukturierte Dokumentenqualität
  • Abstimmungen im Vorfeld wo möglich und notwendig
  • Handlungsempfehlungen

Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern

Die Ausstattung von Feuerwehren bewegt sich traditionell im Spannungsfeld begrenzter kommunaler Ressourcen, oft in Konkurrenz zu anderen Pflichtaufgaben auf der einen Seite und der Aufgabenwahrnehmung örtlicher – und überörtlicher Gefahrenabwehr bei zunehmender Urbanisierung und meist knapper werdenden Personalressourcen auf der anderen Seite.
Dieses Spannungsfeld bietet oft genug Zündstoff für breite Diskussionen im Zuge von Beschaffungen zwischen gemeindlichen Vertretern, Feuerwehr, der Kreisbrandinspektion und der Öffentlichkeit.

Durch die Feuerwehrbedarfsplanung werden Gefahrenpotentiale sowie resultierende Risiken strukturiert erhoben, analysiert und dokumentiert.

Aus Schutzzieldefinitionen verschiedener Bereiche der Gefahrenabwehr als gesetzlichem Auftrag leiten sich Einsatzmittel, Personalansätze und Infrastrukturelle Grundlagen ab. Aus einer detaillierten Soll- Ist Analyse wird der kurz-mittelfristige Bedarf entsprechend ermittelt.
Die Ausarbeitung erfolgt unter enger Einbindung der Ansprechpartner auf Kommunaler- und Kreisebene.

Während sich die eingangs erwähnten Diskussionen meist im subjektiven Bereich bewegen, bietet der Feuerwehrbedarfsplan eine klare Analysegrundlage für die zu treffenden Entscheidungen.

Feuerwehrbedarfsplanung

Bildquelle: Christian Weidinger Eigendarstellung

  • Allgemeine Beratung der Gemeinden zur Thematik Feuerwehrbedarfsplan
  • Klarer Projektablauf
  • Einbindung des definierten Personenkreises
  • Ausarbeitung im 4 Augen Prinzip des Projektteams
  • Interne Qualitätskontrolle
Feuerwehrbedarfsplanung

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